Sozialversicherungswerte für Dienstnehmer ASVG

Höchstbeitragsgrundlage in €

jährlich

monatlich

täglich

laufende Bezüge

-

6.060,00

202,00

Sonderzahlungen (1)

12.120,00

-

-

Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

-

7.070,00

-

Geringfügigkeitsgrenze

-

518,44

 

 

Beitragssätze je Beitragsgruppe

gesamt

Dienstgeber-Anteil

Dienstnehmer-

Anteil

Arbeiter/Angestellte

Unfallversicherung

 

1,10%

 

1,10%(3)

 

-

Krankenversicherung

7,65%

3,78%

3,87%

Pensionsversicherung

22,80%(6)

12,55%

10,25%

Sonstige (AV, KU, WF, IE)

7,50%

3,55%

3,95%(2)

Gesamt

39,05%

20,98%

18,07%

BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)

1,53%

1,53%

-

Freie Dienstnehmer

Unfallversicherung

 

1,10%

 

1,10%(3)

 

-

Krankenversicherung

7,65%

3,78%

3,87%

Pensionsversicherung

22,80%(6)

12,55%

10,25%

Sonstige (AV, KU, IE)

6,50%

3,05%

3,45%(2)

Gesamt

38,05%

20,48%

17,57%

BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)

1,53%

1,53%

-

Entfallende Beiträge für ältere Dienstnehmer

 

 

 

M/F ab vollendetem 60. Lebensjahr (UV)

– 1,10%

– 1,10%

M/F ab vollendetem 63. Lebensjahr (AV/IE/UV)

Erwerbstätige Pensionisten

Entfall des DN-Beitrags zur PV bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze: € 1.036,88

– 7,10%

– 4,15%

– 2,95%

 

_

Pensionisten

Krankenversicherung = gesamt

 

5,10%

 

-

 

5,10%

 

Geringfügig Beschäftigte

 

bei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeits- grenze € 777,66 (4)

bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Dienstverhältnissen (5)

Arbeiter/Angestellte/Freie Dienstnehmer

19,40%

14,12%

BV-Beitrag („Abfertigung neu“)

1,53%

-

Selbstversicherung (Opting In)

€ 73,20 pm

(1) Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1% (DN-Anteil) 0,5% (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5%.

(2) Der 2,95%ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis € 1.951 Null, über € 1.951 bis € 2.128: 1% und über € 2.128 bis € 2.306: 2%.

(3) entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten

(4) UV 1,1% (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 19,4% zuzüglich 0,5% Arbeiterkammerumlage

(6) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj., bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

 

Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in €

gesamt

Dienstgeber

Dienstnehmer

Arbeiter/Angestellte

monatlich

 

2.366,43

 

1.271,39

 

1.095,04

jährlich (inklusive Sonderzahlungen)

32.948,22

17.738,86

15.209,36

Freie Dienstnehmer

monatlich

 

2.690,14

 

1.447,94

 

1.242,20

jährlich (ohne Sonderzahlungen)

32.281,68

17.375,28

14.906,40

Sozialversicherungswerte für Gewerbetreibende und sonstige Selbstständige GSVG FSVG

Mindest- und

Höchstbeitragsgrundlagen in €

vorläufige und endgültige

Mindestbeitragsgrundlage

vorläufige und endgültige

Höchstbeitragsgrundlage

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gewerbetreibende

Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - KV (1)

 

518,44

 

6.221,28

 

 

Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - PV

518,44

6.221,28

7.070,00

84.840,00

ab dem 3. Jahr – in der KV

518,44

6.221,28

7.070,00

84.840,00

ab dem 3. Jahr – in der PV

518,44

6.221,28

7.070,00

84.840,00

Sonstige Selbständige mit oder

ohne andere Einkünfte

 

518,44

 

6.221,28

 

7.070,00

 

84.840,00

(1) Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw. Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage von € 518,44 pm fix, damit erfolgt keine Nachbemessung.

 

Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt. Steuerbescheid 2021

+ in 2021 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge

= Summe

x 1,089 (Inflationsbereinigung)

: Anzahl der Pflichtversicherungsmonate

 

Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage:

(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2024):

 

 

Beitragssätze

Gewerbetreibende

FSVG

Sonstige

Selbständige

Unfallversicherung pro Monat

€ 11,35

€ 11,35

€ 11,35

Krankenversicherung

6,80%

---

6,80%

Pensionsversicherung (1)

18,50%

20,0%

18,50%

Gesamt

25,30%

20,0%

25,30%

BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage)

1,53%

freiwillig

1,53%

(1) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr, bei Männern zwischen 65. und 68. Lebensjahr.

 

Mindest- und Höchstbeiträge (inkl UV, MIT BV-Beitrag) in €

vorläufige

Mindestbeiträge

vorläufige und endgültige

Höchstbeiträge

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gewerbetreibende

Neuzugänger im 1. und 2. Jahr

 

150,45

 

1.805,40

 

1.462,72

 

17.552,64

ab dem 3. Jahr

150,45

1.805,40

1.908,23

22.898,76

Sonstige Selbständige mit

oder ohne andere Einkünfte

 

150,45

 

1.805,40

 

1.908,23

 

22.898,76

Kammerumlage Zwei - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

2024 werden die Kammerumlagen der Länderkammer sowie der Wirtschaftskammer Österreichs gesenkt.

 

Steiermark

Burgenland

Salzburg

Tirol

Wien

Kärnten

Vorarlberg

0,34%

0,40%

0,36%

0,39%

0,35%

0,36%

0,37%

0,33%

0,32%

Ausgleichtaxe

Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:

bei

25 bis 99 Dienstnehmer

100 bis 399 Dienstnehmer

ab 400 Dienstnehmer

monatlich / pro 25 DN

€ 320

€ 451

€ 477

 

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